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Wohnsitz Abmeldung
[Nr.99115005070000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Verfahrensablauf

Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Zuständige Stelle

Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Stadt Damme - Fachbereich I Bürgerservice und Soziales
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Kruthaup
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Nortrup
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Strel
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 66284
Fax: 05491 662-88
E-Mail