Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Schiedspersonen

Jede Kommune in Niedersachsen sollte einen Schiedsmann haben. Der Schiedsmann wird nicht von der Stadt, sondern vom zuständigen Amtsgericht (hier Amtsgericht Vechta) eingesetzt. Die Schlichtung gewisser zivil- und nachbarrechtlicher Streitigkeiten ist dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. Ein Schiedsmann hat dabei nicht die Aufgabe, über einen Sachverhalt rechtlich zu entscheiden, er kann nur zwischen den Parteien vermitteln und versuchen eine Einigung herbeizuführen. Diese Verhandlung findet im sogenannten Sühneverfahren statt. An einem derartigen Sühnetermin haben die streitenden Personen zwingend teilzunehmen. Einigen sich die Parteien im Sühneverfahren, so gilt dieser Vergleich wie ein Urteil vor dem Gericht (man kann es zwangsweise durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen). Einigen sich die Parteien nicht, ist das Sühneverfahren beendet und man kann vor dem zuständigen Gericht Klage erheben.


Schiedsmann in Damme ist Herr Franz-Josef Echtermann (05491 5583), seine Vertreterin ist Anke Wehming (05491 662-34).

Kontakt

Frau Anke Wehming »
Telefon: 05491 662- 85
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 35