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25.01.2018

Schöffen werden gewählt

Bewerbung bis zum 14. Februar
Für die Jahre 2019 bis 2023 sind für den Bezirk des Amtsgerichtes Vechta von der Stadt Damme 12 Personen zu nennen, die als Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit vom Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Vechta gewählt werden sollen.
Gleichzeitig sollen für das Jugendschöffengericht Vechta 10 Hauptjugendschöffen (5 Frauen und 5 Männer), sowie 12 Hilfsjugendschöffen (6 Frauen und 6 Männer) und für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg 6 Hauptjugendschöffen (3 Frauen und 3 Männer) vorgeschlagen werden.

Voraussetzung für die Ausübung dieses Ehrenamtes ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Es können nur Personen vorgeschlagen werden, die in der Stadt Damme wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, Religionsdiener und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für dieses Amt nicht geeignet sind, sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Neben diesen formalen Kriterien verlangt das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Zudem müssen Schöffen zu jeder Zeit Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren.

Wer Interesse hat, das Amt für fünf Jahre auszuüben, kann sich bei der Stadt Damme, Fachbereich II, Mühlenstraße 18, 49401 Damme, schriftlich melden. Anzugeben sind Vor- und Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Beruf. Die Anmeldungen müssen bis zum 14.02.2018 eingegangen sein. Die endgültige Entscheidung über die Berufung zum Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit und zum Hauptjugend- bzw. Hilfsjugendschöffen erfolgt durch das Amtsgericht Vechta. Für eventuelle Rückfragen steht Frau Irena Macke (Tel.: 05491 / 662-25) zur Verfügung.