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10.08.2016

Windsparbrief

Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Damme wird eine Bürgerbeteiligung an der geplanten Erweiterung des bestehenden Windparks Borringhauser Moor in Form eines Windsparbriefes angeboten.

Zur Verfügung steht ein Volumen von 6 Mio. Euro. Jeder Dammer Einwohner soll die gleiche Chance haben, sich an dem Windpark zu beteiligen. Alle Interessierten werden daher gebeten, Ihren Beteiligungswunsch mit dem hier hinterlegten Vordruck (unterer Abschnitt) bis zum 30.09.2016 (Zeichnungsende) bei der Stadt Damme zu bekunden.

Abhängig von den eingereichten Interessentenbögen wird das Zeichnungskapital aufgeteilt. Dabei können Beträge ab 1.000,- Euro gezeichnet werden. Um möglichst viele Anleger zu beteiligen, werden zunächst alle Zeichnungen mit einem Betrag von 1.000,00 Euro berücksichtigt.

Der verbleibende Betrag wird gleichmäßig auf die Anzahl der Zeichner, die mehr als 1.000,00 Euro gezeichnet haben, verteilt. Der von Ihnen genannte Höchstbetrag (bis max. 20.000,00 Euro) wird berücksichtigt. Die Verteilung der Beträge erfolgt durch die Stadt Damme. Zur Zeichnung werden nur Einwohnerinnen und Einwohner zugelassen, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Damme haben (Stichtag: 30.06.2016).

Der vollständig ausgefüllte Vordruck ist an die

Stadt Damme, Mühlenstraße 18, 49401 Damme zu richten.

Die Stadt Damme wird die Kontaktdaten der Antragsteller an die Volksbank Dammer Berge eG weiterleiten, damit diese sich mit den Antragstellern für ein Beratungsgespräch in Verbindung setzen kann.

Nachfolgend aufgeführt sind die Eckdaten zum Windsparbrief:

Mindestbetrag: 1.000,00 Euro (max. Zeichnungsbetrag 20.000,00 Euro)

für alle Dammer Einwohnerinnen und Einwohner ab 0 Jahre (Bitte beachten Sie das gesetzliche Vertretungsrecht bei Minderjährigen.)
Laufzeit: 10 Jahre (Beginn: 01.01.2017 - Ende: 31.12.2026)
Zinssatz: 6,25 % p.a. garantiert für die gesamte Laufzeit
Jährliche Zinsauszahlung zum Jahresende
100 % Kapitalgarantie
Die Sparbriefe sind vergleichbar mit einer klassischen Termineinlage.
Pro Person darf nur ein Zeichnungsschein abgegeben werden.