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17.04.2024

Europawahl 2024

Die nächste Europawahl findet in Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die in Damme wohnen, können hier wählen. Sie müssen sich entscheiden, ob sie in Damme oder in ihrem Heimatstaat wählen möchten. Jeder darf nur einmal wählen.

Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäische Union wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um in Damme aktiv an der Europawahl teilnehmen zu können, muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden. Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2024 im Rathaus, im Original einzureichen.

Deutsche im Ausland

Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

oder in allen Amtssprachen der EU unter: https://www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany