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Hundehaltung Abmeldung
[Nr.99110009070000 ]

Volltext

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.08.2019
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

Kontakt

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