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Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
[Nr.99008001014001 ]

Leistungsbeschreibung

Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

  • Kostenfrei
    Für die Meldung des Diebstahls.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Kontakt

Herr Markus Kruthaup »
Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Annette Nortrup »
Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Maria Strel »
Telefon: 05491 662 36
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 36