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Reisepass Meldung wegen Diebstahl
[Nr.99085001014001 ]

Volltext

Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do:  14.00 - 18.00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Herr Kruthaup
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Frau Nortrup
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Frau Strel
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-36
Fax: 05491 662-88
E-Mail