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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
[Nr.99085001014002 ]

Volltext

Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do:  14.00 - 18.00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Herr Kruthaup
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Frau Nortrup
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Frau Strel
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-36
Fax: 05491 662-88
E-Mail