Landkreis Vechta verstärkt Impfangebote
Der Landkreis weist darauf hin, dass entsprechend des Einsatzauftrages vom Land Niedersachsen vorrangig folgende Personengruppen geimpft werden:
- Bewohnerinnen und Bewohner in Altenpflegeeinrichtungen
- Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen
- Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit
- Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche
- Menschen ab 80 Jahren
- Menschen ab 60 Jahren nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung
- Personal, das regelmäßig in Kontakt mit infektiösen Menschen steht, zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen
- Personen, die eine vollständige Impfserie mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben
- Personen, die nach einer Coronavirus-Infektion eine Impfdosis eines Vektor-Impfstoffs erhalten haben
Eine Booster-Impfung können Personen erhalten, deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate her ist. Ist die Impfung zuvor mit Johnson & Johnson erfolgt, kann eine Booster-Impfung bereits nach vier Wochen verabreicht werden.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und lassen sich impfen. Sie schützen damit sich selbst und Ihre Mitmenschen.