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01.12.2020

Neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots

Szenario B ab Inzidenz von 200

Pressemitteilung des niedersächsischen Kultusministeriums vom 26.11.2020:

Für Schulen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt mit der neuen Corona-Verordnung ab dem 1. Dezember:

I. Ältere Schülerinnen und Schüler werden im Wechselmodell Präsenz-Heimunterricht beschult. Konkret: Ab Schuljahrgang 7 ist das Szenario B automatisch umzusetzen. In den Hotspots ist keine Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes an einzelnen Schulen notwendig. Alle weiterführenden Schulen in einem Hotspot wechseln sofort ins Szenario B für mindestens 14 Tage. Der Wechsel zurück in Szenario A erfolgt dann, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt und kein neuer Infektionsfall an der Schule vorliegt.

II. Eine generelle Maskenpflicht an allen Schulen. Auch an Schulen des Primarbereiches ist Mund-Nasen-Bedeckung verbindlich zu tragen.

III. Maskenpflicht im Unterricht im Szenario B im Sekundarbereich I und II. Die Maske darf in diesem Szenario B aber am Platz abgelegt werden, weil hier das Abstandsgebot eingehalten wird. Das gilt grundsätzlich für Schulen im Szenario B, nicht nur für Schulen in Hotspots.

IV. In den Hotspots mit einer Inzidenz ab 200 gilt zudem die Maskenpflicht auch in den Horten.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier (Link).