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18.06.2021

Verordnung des Landkreises Vechta zur Verhütung von Waldbränden

Folgende Dinge sind verboten:

1. in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

2. in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das Grillen in diesen Gebieten ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten.

3. Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen.

4. in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen.

Den vollständigen Text finden Sie hier.

Bitte halten Sie sich an die Verordnung und schützen Sie unsere Wälder.