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08.09.2021

Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte

Auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte können Wählerinnen und Wähler ihre Stimme bei der Kommunalwahl am kommenden Sonntag,12.09.2021, abgeben.

Es reicht, wenn man sich vor der Stimmabgabe mit einem Ausweisdokument ausweisen kann. Das Wahlbüro, in dem man seine Stimme abgibt, finden Sie hier.

Die Wahllokale gelten sowohl für die Kommunalwahl als auch die Bundestagswahl.