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Altbauimmobilien (Förderprogramm)

Die Förderung des Erwerbs von Altbauimmobilien soll den Bedarf von Flächen für neue Wohnbaugebiete begrenzen und die vorhandenen Strukturen in den älteren Wohnbaugebieten stärken.

Familien, insbesondere mit Kindern, soll die Schaffung von Eigentum durch die Förderung erleichtert werden. Die ältere Gebäudesubstanz soll durch die Förderung (unter anderem in energetischer Hinsicht) verbessert werden.

Die Richtlinien sind überarbeitet worden und gelten ab dem 01.05.2024.

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gestellt werden!

  • Die Altbauimmobilie muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die/der Antragsteller (bei Paaren mindestens einer) darf das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Die Altbauimmobilie muss von dem/den Antragseller/n mindestens 5 Jahre selbst genutzt werden 
  • Die Fördersumme muss für Sanierungsmaßnahmen am Förderobjekt verwandt werden
  • Das zu versteuernde Einkommen der/des Antragsteller/s darf bei Paaren/Lebenspartnerschaften 75.000,00 € und bei alleinstehenden Antragstellern 50.000,00 € nicht übersteigen
  • Die Förderung beträgt 5.000,00 € zuzüglich 1.000,00 € pro Kind unter 18 Jahren, wobei der Förderbetrag 10% des Kaufpreises der Altbauimmobilie nicht überschreiten darf.

Kontakt

Anja Haskamp »
Telefon: 05491 662-47
Fax: 05491 662-88
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