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Wohnbaugebiet Nr. 189 "Holter Kapelle"

Reihenhausgrundstücke

Vermarktung Reihenhausgrundstücke:

Die Stadt Damme veräußert im Wohnbaugebiet Nr. 189 „Holter Kapelle“ zwei Grundstücke für die Bebauung mit Reihenhäusern:

  1. Grundstück 1 zur Größe von ca. 2.304 qm, bebaubar mit sieben Reihenhausscheiben mit je einer Wohneinheit (Gemarkung Damme, Flur 84, Teilstück aus dem Flurstück 264), das Grundstück liegt in dem Allgemeinen Wohngebiet WA 5,
  2. Grundstück 5 zur Größe von ca. 2.868 qm, bebaubar mit neun Reihenhausscheiben mit je einer Wohneinheit (Gemarkung Damme, Flur 84, Teilstück aus dem Flurstück 269), das Grundstück liegt in dem Allgemeinen Wohngebiet WA 3.

Es sollen kompakt gebaute Reihenhäuser auf kleineren Grundstücken entstehen. Die Festsetzungen sind dem Bebauungsplan Nr. 189 „Holter Kapelle“ zu entnehmen.

Ziel ist es, mit einer flächensparenden Bauweise und einer damit einhergehenden dichteren Bebauung der Grundstücke, attraktiven Wohnraum zu schaffen und mehr Wohneinheiten zur Verfügung stellen zu können.

Mitgeteilt werden sollte daher,

- inwiefern die Reihenhäuser als Mietobjekte oder zum Verkauf errichtet werden sollen und
- in welchem Zeitraum die Baumaßnahme realisiert werden kann.

Da insgesamt eine energiesparende und zukunftsweisende Bauweise in diesem Gebiet gefordert wird, sind die Reihenhausgrundstücke mit Zisternen, Gründächern (Nebenanlagen) und PV-Anlagen auszustatten. Es sind entgegen der Regelungen der NBauO Stellplätze in ausreichender Menge vorzusehen. Interessenten reichen bitte bis zum 31.07.2025 (Ausschlusstermin!) einen beurteilungsfähigen Bebauungsvorschlag mit Lageplan und Ansicht als Skizze ein. Über die Vergabe wird in einem Auswahlverfahren der Stadt Damme entschieden.

Exposé Reihenhausgrundstücke "Holter Kapelle"
(pdf-Datei / Download)

Kontakt

Luka Rüschendorf »
Telefon: 05491 662-49
Fax: 05491 662-88
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