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Unternehmensflurbereinigung Damme-Ostumgehung

Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung wurde bereits in den 1980er Jahren festgestellt, dass eine Entlastungsstraße östlich der Siedlungsbereiche Dammes mit einer Verbindung zwischen der Steinfelder Straße und der Hunteburger Straße zu einer wesentlichen verkehrlichen Entlastung der Innenstadt führen kann. Diese Einschätzung wurde durch die stetig aktualisierte Verkehrsentwicklungsplanung immer wieder bestätigt.

Ein erster Abschnitt der Östlichen Entlastungsstraße ist zwischen der Hunteburger Straße und dem Moorweg bereits realisiert. Mit den Bebauungsplänen Nr. 178 A und Nr. 178 B sind die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für den Bau der gesamten Trasse der Östlichen Entlastungsstraße geschaffen worden. Der Bereich der Trasse, der durch den Bebauungsplan Nr. 178 A (vom Moorweg bis zur Borringhauser Straße) legitimiert wurde, wird derzeit gebaut.

Für den Bereich ab der der Borringhauser Straße bis zur Steinfelder Straße (Anschluss Kreisverkehrsplatz Auwinkel) soll zur Bodenordnung ein sogenanntes Unternehmensflurbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Am 05.11.2025 hat im Restaurant Tepe hierzu eine Versammlung zur Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 5 (1) des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) stattgefunden. Eingeladen hatte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (Dezernat 4 – Flurbereinigung, Landmanagement). Die Präsentation kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Ansprechpartner bei dem
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Dezernat 4.1 Flurbereinigung und Landmanagement
Frank Tamminga
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 9215-256

Download Präsentation Unternehmensflurbereinigung Damme-Ostumgebung (pdf-Datei, 46 Seiten)

Kontakt

Rolf Mähler »
Telefon: 05491 662-300
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