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Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
[Nr.99085001011004 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Kontakt

Herr Markus Kruthaup »
Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Annette Nortrup »
Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Maria Strel »
Telefon: 05491 662 36
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 36