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Reisepass Meldung wegen Verlust
[Nr.99085001014003 ]

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Online-Dienste

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Kontakt

Herr Markus Kruthaup »
Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Annette Nortrup »
Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Maria Strel »
Telefon: 05491 662 36
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 36