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Auskunftssperre Einrichtung
[Nr.99115002060001 ]

Leistungsbeschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Kontakt

Herr Markus Kruthaup »
Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Annette Nortrup »
Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Maria Strel »
Telefon: 05491 662 36
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 36