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Einen Hund anmelden
[Nr.99110009104000 ]

Volltext

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 13,50 EUR, höchstens 23,50 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hundesteuer An- und Abmeldung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Hinweise (Besonderheiten)

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

Kontakt

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