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Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
[Nr.99085001011004 ]

Volltext

Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger  Reisepass

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

  • 0 Tag(e)
    • in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung

Zuständige Stelle

Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do:  14.00 - 18.00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Herr Kruthaup
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Frau Nortrup
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Frau Strel
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-36
Fax: 05491 662-88
E-Mail