Allgemeinverfügung zur Beregnung im Kreisgebiet des Landkreises Vechta
In der Allgemeinverfügung des Landkreises zum Beregnungsverbot heißt es zur Begründung, dass sich die Grundwasserstände derzeit mit wenigen Ausnahmen auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen. Aufgrund der vergangenen beiden Trockenjahre konnte sich der Grundwasserstand im Winter nicht erholen. In dieser angespannten Situation muss mit dem Grundwasser sparsam umgegangen werden, damit die Lebensgrundlage Wasser geschützt wird.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.