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Informationen für Arbeitgeber, Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Viele Arbeitgeber/innen, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler stehen zurzeit vor großen Problemen und oft sogar der Existenzfrage. Nachfolgend versuchen wir einige Hilfen, Kontaktstellen und nützliche Links aufzuzeigen.

Der Bund, das Land Niedersachsen und die Bundesagentur für Arbeit haben hierfür eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen. 


Soforthilfen des Landes Niedersachsen können bei der NBank (hier klicken) beantragt werden. 

  1. Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige -  Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

  2. Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes - Seit dem 02.04.2020 besteht die Möglichkeit der Beantragung der „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte) sowie Soloselbstständige.Mit der neuen Förderung wird ein Fehlbetrag, der sich aus den geschätzten Einnahmen und dem laufenden Sach- und Finanzierungsaufwand der nächsten drei Monate ergibt, gefördert.
  3. Die Förderung ist wie folgt gestaffelt:
  • bis zu 9.000 Euro: bei bis zu 5 Beschäftigten
  • bis zu 15.000 Euro: bei bis zu 10 Beschäftigten
  • bis zu 20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
  • bis zu 25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten

Sollten Sie bereits einen Antrag im vorangegangenen Soforthilfeprogramm des Landes gestellt haben, können Sie zusätzlich einen Antrag für die „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ bei der NBank stellen. Sollte die vorherige Landesförderung bereits bewilligt worden sein bzw. zwischenzeitlich bewilligt werden, so wird diese angerechnet bzw. verrechnet.

3. Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen - Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

KfW-Kredite für Unternehmen

 Sofern Sie aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Hilfen benötigen, können Sie ab dem 23.03.2020 einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen bei Ihrer zuständigen Bank beantragen.  Die KfW bietet Kredite für kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen die länger als fünf Jahre am Markt sind und für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind.

 Informationen zu den KfW-Krediten  erhalten Sie hier.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Verfügung. Dazu gehört das Kurzarbeitergeld (KUG).

  1. Informationen für Unternehmen: Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. (Nähere informationen erhalten Sie im Merkblatt für Unternehmen der Arbeitsagentur)

  2. Informationen für Arbeitnehmer: Ein Anspruch besteht, wenn der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit kürzen muss und dies der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt hat. Das Kurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen.(Nähere informationen erhalten Sie im Merkblatt für Arbeitnehmer der Arbeitsagentur)

Des Weiteren hat die Arbeitsagentur eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten für Kunden zur Arbeitslosmeldung sowie zur Grundsicherung erstellt.

Verschiedene Bundesministerien stellen auf ihren Internetauftritten aktuelle Informationen bereit:

Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 26.03.2020).