Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S TU V W XYZ Alle

Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
[Nr.99027006261001 ]

Volltext

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Ansprechpunkt

an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do:  14.00 - 18.00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Frau Kreye
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Fax: 05491 662-87
Telefon: 05491 662-35
E-Mail
Frau Lampe
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 662-33
Fax: 05491 662-88
E-Mail